Verteidigung in Straßenverkehrssachen

Begründet von Dr. Elmar Müller (+) und

fortgeführt von Uwe Freyschmidt

  als Band 1 aus der Reihe "Praxis der Strafverteidigung", hrsg. von Dr. Josef Augstein(†), Prof. Dr. Werner Beulke und Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber C.F. Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg, 7. Auflage 2000, ISBN 3-8114-9925-4, 254 Seiten, kartoniert, 39,90 €

gelesen und bewertet von Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Bautzen

  Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Uwe Freyschmidt, veröffentlichte mit seinem Buch "Verteidigung in Straßenverkehrssachen" eine vollständige Neubearbeitung des nunmehr bereits in 7. Auflage erschienenen und früher von Dr. Elmar Müller bearbeiteten Werkes. Gerade junge und wenig erfahrene Rechtsanwender in Verkehrsstrafsachen wie z. B. gerade zugelassene Anwälte, Staatsanwälte in ihrem ersten Amt sowie polizeiliche Ermittlungsbeamte des gehobenen Dienstes in der Verkehrspolizei werden über dieses Buch einen ersten fundierten Einblick in das Verfahren in Straßenverkehrssachen gewinnen können. Das Werk behandelt inhaltlich -im Gegensatz zum etwas weit gefassten Titel- ausschließlich das Verkehrsstrafverfahren und widmet sich inhaltlich der Verteidigung von Mandanten, gegen die in einschlägigen Verkehrsdelikten ermittelt wird bzw. die bereits angeklagt sind oder deren Fall bereits vor Gericht verhandelt wird. Folgerichtig beginnt der anwaltliche Autor mit den Problemen bei der Mandatsübernahme und scheut in dankenswerter Weise selbst nicht davor zurück, Klartext auch zur diffizilen Thematik problematischer Mandanten zu sprechen. Dies ist deshalb so wohltuend, weil die Mandanten in der oft noch recht theoretischen juristischen Ausbildung im Grunde noch schimärenhaft verklärt bleiben, wenn denn überhaupt von ihnen die Rede ist. Wichtig sind die Feststellungen des Autors zur eigenen anwaltlichen Tatsachenaufklärung des fraglichen Sachverhalts, die um so wichtiger sind, je umfangreicher und stärker der Tatvorwurf ist. Interessant und bedenkenswert sind zudem seine Ausführungen zu möglichen persönlichen Kontakten zwischen Tatverdächtigen und Verkehrsunfallopfern, denen der Autor zu Recht durchaus positiv gegenüber steht. Im Rahmen seiner nachfolgenden guten und verständlichen Übersicht über die wichtigsten Delikte des Verkehrsstrafrechts begeht der Autor von Beginn seiner Darstellung an nicht den Fehler, seine Berufskollegen in materiellrechtlicher Sicherheit zu wiegen, sondern weist überzeugend darauf hin, dass auch Strafverteidigern in Verkehrssachen der tiefere Blick in die umfangreiche Kommentarliteratur nicht erspart werden kann. Zuweilen sind seine stets praxisnahen Hinweise sogar ein Fundus für die polizeilichen Ermittlungsbehörden auf dem Weg, ihre Ermittlungen wo nötig noch zu vervollständigen (etwa in der Frage der Ermittlung von HWS-Schleudertraumata bei Tatverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB). Die nachfolgenden Kapitel widmen sich mit den Themen Entzug der Fahrerlaubnis, Einstellung des Ermittlungsverfahrens und Strafbefehlsverfahren immer auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung wichtigen prozessualen Einzelfragen vor einer möglichen Anklageerhebung. Den zentralen Kern seines Buches bilden jedoch ohne Zweifel die beiden Kapitel, die sich mit der Verteidigertätigkeit nach der Anklageerhebung und in der Hauptverhandlung befassen. Hier befindet sich der Autor sichtbar in seinem Element und es gelingt ihm ein ums andere Mal, aus praktischer Sichtweise die möglichen Lücken in der staatsanwaltlichen Argumentationslinie auszumachen und entsprechende Taktiken vorzuschlagen. Deutlich wird dieser Ansatz etwa in der vorzüglichen Bearbeitung der Fehlerquellen bei Sachverständigengutachten oder der Ungereimtheiten bei fraglichen polizeilichen Belehrungen des Beschuldigten. Abgerundet wird dieser gute Praxisratgeber durch einen knappen Überblick über mögliche Rechtsmittel sowie Fragen der Kostenerstattung, Nebenklage und Adhäsion. Schließlich bietet der Autor in einem Anhang als besonderen Service für seine Berufskollegen einen Fundus der wichtigsten Muster von Verteidigungsanträgen und sonstigen Verteidigerschreiben, die in vielen Fällen nur noch im Verhältnis 1:1 auf die tatsächlichen Verhältnisse umformuliert werden müssen. Auch dem neuen Autor dieses bestens eingeführten Ratgebers gelingt es auf Anhieb, seine Berufskollegen in Verkehrsstrafsachen professionell zu beraten sowie Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten einen profunden Einblick in die versierte Verteidigungstätigkeit zu vermitteln. Es wird mit Sicherheit nicht die letzte Auflage dieses guten und praxisnahen Werkes sein.