Verteidigung in Straßenverkehrssachen
Begründet von Dr. Elmar Müller
(+) und
fortgeführt von Uwe Freyschmidt
als Band 1 aus der Reihe "Praxis der Strafverteidigung",
hrsg. von Dr. Josef Augstein(†), Prof. Dr. Werner Beulke und Prof. Dr. Hans-Ludwig
Schreiber C.F. Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg, 7. Auflage
2000, ISBN 3-8114-9925-4, 254 Seiten, kartoniert, 39,90 €
gelesen und bewertet von Prof. Dr. jur. Dieter Müller,
Bautzen
Der Autor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Uwe Freyschmidt, veröffentlichte mit seinem Buch "Verteidigung in
Straßenverkehrssachen" eine vollständige Neubearbeitung des
nunmehr bereits in 7. Auflage erschienenen und früher von Dr. Elmar Müller
bearbeiteten Werkes. Gerade junge und wenig erfahrene Rechtsanwender in Verkehrsstrafsachen
wie z. B. gerade zugelassene Anwälte, Staatsanwälte in ihrem ersten
Amt sowie polizeiliche Ermittlungsbeamte des gehobenen Dienstes in der Verkehrspolizei
werden über dieses Buch einen ersten fundierten Einblick in das Verfahren
in Straßenverkehrssachen gewinnen können. Das Werk behandelt inhaltlich
-im Gegensatz zum etwas weit gefassten Titel- ausschließlich das Verkehrsstrafverfahren
und widmet sich inhaltlich der Verteidigung von Mandanten, gegen die in einschlägigen
Verkehrsdelikten ermittelt wird bzw. die bereits angeklagt sind oder deren Fall
bereits vor Gericht verhandelt wird. Folgerichtig beginnt der anwaltliche Autor
mit den Problemen bei der Mandatsübernahme und scheut in dankenswerter
Weise selbst nicht davor zurück, Klartext auch zur diffizilen Thematik
problematischer Mandanten zu sprechen. Dies ist deshalb so wohltuend, weil die
Mandanten in der oft noch recht theoretischen juristischen Ausbildung im Grunde
noch schimärenhaft verklärt bleiben, wenn denn überhaupt von
ihnen die Rede ist. Wichtig sind die Feststellungen des Autors zur eigenen anwaltlichen
Tatsachenaufklärung des fraglichen Sachverhalts, die um so wichtiger sind,
je umfangreicher und stärker der Tatvorwurf ist. Interessant und bedenkenswert
sind zudem seine Ausführungen zu möglichen persönlichen Kontakten
zwischen Tatverdächtigen und Verkehrsunfallopfern, denen der Autor zu Recht
durchaus positiv gegenüber steht. Im Rahmen seiner nachfolgenden guten
und verständlichen Übersicht über die wichtigsten Delikte des
Verkehrsstrafrechts begeht der Autor von Beginn seiner Darstellung an nicht
den Fehler, seine Berufskollegen in materiellrechtlicher Sicherheit zu wiegen,
sondern weist überzeugend darauf hin, dass auch Strafverteidigern in Verkehrssachen
der tiefere Blick in die umfangreiche Kommentarliteratur nicht erspart werden
kann. Zuweilen sind seine stets praxisnahen Hinweise sogar ein Fundus für
die polizeilichen Ermittlungsbehörden auf dem Weg, ihre Ermittlungen wo
nötig noch zu vervollständigen (etwa in der Frage der Ermittlung von
HWS-Schleudertraumata bei Tatverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung
gem. § 229 StGB). Die nachfolgenden Kapitel widmen sich mit den Themen Entzug
der Fahrerlaubnis, Einstellung des Ermittlungsverfahrens und Strafbefehlsverfahren
immer auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung wichtigen prozessualen
Einzelfragen vor einer möglichen Anklageerhebung. Den zentralen Kern seines
Buches bilden jedoch ohne Zweifel die beiden Kapitel, die sich mit der Verteidigertätigkeit
nach der Anklageerhebung und in der Hauptverhandlung befassen. Hier befindet
sich der Autor sichtbar in seinem Element und es gelingt ihm ein ums andere
Mal, aus praktischer Sichtweise die möglichen Lücken in der staatsanwaltlichen
Argumentationslinie auszumachen und entsprechende Taktiken vorzuschlagen. Deutlich
wird dieser Ansatz etwa in der vorzüglichen Bearbeitung der Fehlerquellen
bei Sachverständigengutachten oder der Ungereimtheiten bei fraglichen polizeilichen
Belehrungen des Beschuldigten. Abgerundet wird dieser gute Praxisratgeber durch
einen knappen Überblick über mögliche Rechtsmittel sowie Fragen
der Kostenerstattung, Nebenklage und Adhäsion. Schließlich bietet
der Autor in einem Anhang als besonderen Service für seine Berufskollegen
einen Fundus der wichtigsten Muster von Verteidigungsanträgen und sonstigen
Verteidigerschreiben, die in vielen Fällen nur noch im Verhältnis
1:1 auf die tatsächlichen Verhältnisse umformuliert werden müssen.
Auch dem neuen Autor dieses bestens eingeführten Ratgebers gelingt es auf
Anhieb, seine Berufskollegen in Verkehrsstrafsachen professionell zu beraten
sowie Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten einen profunden Einblick in
die versierte Verteidigungstätigkeit zu vermitteln. Es wird mit Sicherheit
nicht die letzte Auflage dieses guten und praxisnahen Werkes sein.