Verteidigung in Straßenverkehrssachen
C. F. Müller Anwalt Verlag, 8. Auflage Heidelberg 2005, 315 Seiten, kartoniert,
40 €
ISBN 3-8114-0863-1
Mit der frappierenden Einsicht, dass es sich bei dem rechtsanwaltlichen Beratungsangebot
um einen inzwischen heiß umkämpften Markt handelt, tritt der Autor,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Uwe Freyschmidt, mit seinem
Buch „Verteidigung in Straßenverkehrssachen“ in nunmehr 8. Auflage erneut
die Aufgabe an, gerade jungen und beruflich noch wenig erfahrenen Anwaltskollegen
in der ersten Zeit ihrer Berufstätigkeit in Verkehrsstrafsachen hilfreich
unter die Arme zu greifen. Insbesondere dieser Berufskreis gewinnt über
dieses Buch tatsächlich einen ersten fundierten Einblick in das für
ihr Tätigkeitsfeld geltende Verfahren und die behandelten materiellrechtlichen
Delikte.
Das Werk behandelt inhaltlich – im Gegensatz zum etwas weit gefassten, aber
gut eingeführten Titel – weiterhin ausschließlich das Verkehrsstrafverfahren
und widmet sich der Verteidigung von Mandanten, gegen die in einschlägigen
Verkehrsdelikten ermittelt bzw. bereits angeklagt oder vor Gericht verhandelt
wird. Neue Teile widmen sich dem Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
gem. § 21 StVG sowie dem nach der Rechtsprechung des BGH wieder neu aktuellen
Tatbestand des Eingriffs in den Straßenverkehr gem. § 315 b StGB.
Der Autor beginnt konsequent mit den üblicherweise bei der Mandatsübernahme
auftretenden Problemen und scheut sich nicht davor, Klartext auch zur diffizilen
Thematik problematischer Mandanten zu sprechen. Wichtig sind seine Feststellungen
zur eigenen anwaltlichen Tatsachenaufklärung des fraglichen Sachverhalts,
die um so wichtiger sind, je umfangreicher und stärker der Tatvorwurf
ist. Interessant sind seine Ausführungen zu möglichen persönlichen
Kontakten zwischen Tatverdächtigen und Verkehrsunfallopfern, denen der
Autor zu Recht durchaus positiv gegenüber steht.
Mit einer guten und bewusst knapp gehaltenen Übersicht über die wichtigsten
Delikte des Verkehrsstrafrechts begeht der Autor von Beginn seiner Darstellung
an nicht den Fehler, seine Berufskollegen in materiellrechtlicher Sicherheit
zu wiegen, sondern weist überzeugend darauf hin, dass auch Strafverteidigern
in Verkehrssachen der tiefere Blick in die Kommentarliteratur nicht erspart
werden kann. Zuweilen sind seine stets praxisnahen Hinweise sogar ein Fundus
für die Ermittlungsbehörden auf dem Weg, ihre Ermittlungen zu vervollständigen
(etwa in der Frage der Ermittlung von HWS-Schleudertraumata bei Tatverdacht
einer fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB). Die nachfolgenden
Kapitel widmen sich mit den Themen Entzug der Fahrerlaubnis, Einstellung des
Ermittlungsverfahrens und Strafbefehlsverfahren immer auf der Höhe der
aktuellen Rechtsprechung wichtigen prozessualen Einzelfragen vor einer möglichen
Anklageerhebung.
Die zentralen Themen des Handbuches bilden nach bewährtem Muster die beiden
Kapitel, die sich mit der Verteidigertätigkeit nach der Anklageerhebung
und in der Hauptverhandlung befassen. Hier befindet sich der Autor sichtbar
in seinem Element und es gelingt ihm ein ums andere Mal, aus praktischer Sichtweise
die möglichen Lücken in der staatsanwaltlichen Argumentationslinie
auszumachen und entsprechende Taktiken vorzuschlagen. Deutlich wird dieser
Ansatz etwa in der vorzüglichen Bearbeitung der Fehlerquellen bei Sachverständigengutachten
oder der Ungereimtheiten bei fraglichen polizeilichen Belehrungen des Beschuldigten.
Abgerundet wird dieser gute Praxisratgeber durch einen knappen Überblick über
mögliche Rechtsmittel sowie Fragen des beschleunigten Verfahrens, der
Kostenerstattung, Nebenklage und Adhäsion.
Schließlich bietet der Autor in einem Anhang als besonderen Service für
seine Berufskollegen einen Fundus der wichtigsten Muster von Verteidigungsanträgen
und sonstigen Verteidigerschreiben, die in vielen Fällen nur noch im Verhältnis
1:1 auf die tatsächlichen Verhältnisse umformuliert werden müssen.
Dem Autor dieses bestens eingeführten Ratgebers gelingt es auf durchgängig
hohem fachlichem Niveau, seine Berufskollegen in Verkehrsstrafsachen professionell
zu beraten sowie daneben auch anderen Fachjuristen wie Staatsanwälten
und Richtern sowie Rechtspraktikern wie polizeilichen Ermittlungsbeamten einen
profunden Einblick in die versierte Verteidigungstätigkeit zu vermitteln.
Auch die neue Auflage dieses guten Werkes lohnt uneingeschränkt den Einsatz
des Anschaffungspreises mit wichtigen Informationen, die dem Mandanten zugute
kommen.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht
und Verkehrsverhalten Bautzen