Himmelreich, Klaus/Bücken, Michael

Verkehrsunfallflucht
Verteidigerstrategien im Rahmen des § 142 StGB

C. F. Müller Verlag, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 4. Auflage Heidelberg 2005, 308 Seiten, kartoniert, 45 €, ISBN 3-8114-3118-8

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Verkehrsstraftat, deren Begehung in mehr als 50 % aller Fälle dazu führt, dass Geschädigte keinen Ersatz ihrer Unfallschäden vom Unfallverursacher erlangen können. Die Gründe für die Begehung einer Straftat nach § 142 StGB sind vielfältig und wurzeln oft in einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Vorschrift des § 142 StGB ist nach wie vor unvollkommen gestaltet und ihre praktische Anwendung in der Rechtswirklichkeit begegnet starken Unsicherheiten auf allen Ebenen. Dies gipfelt in einer kaum mehr als überschaubar anzusehenden Judikatur, deren Bandbreite und Tiefe ohne Hilfsmittel nicht mehr verarbeitet werden kann. Genau an dieser Stelle greift der vorliegende Ratgeber an und will seinen Nutzern Hilfestellung geben.
Das Buch wendet sich in erster Linie an den Strafverteidiger, der von seinem Mandanten mit einem Mandat in Sachen § 142 StGB beauftragt worden ist. Auf aktueller Grundlage geben die beiden Autoren, die als erfahrene Strafverteidiger über ein hohes Maß an Praxiserfahrung verfügen, einen tiefen Einblick in die Systematik und die Feinheiten des Delikts, der in der Strafrechtsliteratur seinesgleichen vergeblich sucht. Nicht zu unrecht liegt das bestens angenommene Werk nunmehr in der 4. Auflage vor und hat sich zu einem Standardwerk des Verkehrsstrafrechts entwickelt.
Hilfestellung erhalten die Leser des in zehn Kapitel unterteilten Ratgebers vom Beginn der Mandatserteilung bis hin zur Verteidigung in den Rechtsmittel-Instanzen. Die Praxisnähe wird durch nunmehr 20 Musterschriftsätze für alle Stadien des Verfahrens anschaulich dokumentiert.
Auch anwaltlichen Berufsanfängern ist das Werk wärmstens ans Herz zu legen, das jedoch – worauf die beiden Autoren zu Recht hinweisen – einer intensiven Durcharbeitung bedarf. Gerade dieser Ansatz der Autoren, ihren Lesern eine praktische Arbeitsgrundlage an die Hand zu geben, verrät die mit dem Werk verbundenen Intentionen. Die Inhalte wollen und sollen erarbeitet werden, damit Verteidiger auf dieser Basis einen Informationsvorsprung vor den ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälten erhalten, der es ihnen gestattet, aus einer souveränen Position heraus die richtigen Verfahrensschritte gehen zu können. Dieser Zweck wird durch das vorliegende Werk immer dann erreicht werden können, wenn sich der anwaltliche Leser auf die guten Gedanken und deutlichen Erklärungen der Autoren einlässt. Mehr praktische Hilfestellung als das vorliegende Werk kann ein Verkehrsrechtsratgeber schwerlich vermitteln.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen

 

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