Verkehrsunfallflucht
Verteidigerstrategien im Rahmen des § 142 StGB
C. F. Müller Verlag, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 4. Auflage Heidelberg 2005, 308 Seiten, kartoniert, 45 €, ISBN 3-8114-3118-8
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Verkehrsstraftat, deren Begehung in mehr als 50 % aller Fälle dazu führt,
dass Geschädigte keinen Ersatz ihrer Unfallschäden vom Unfallverursacher
erlangen können. Die Gründe für die Begehung einer Straftat
nach § 142 StGB sind vielfältig und wurzeln oft in einer Fahrt unter
Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Die Vorschrift des § 142 StGB ist nach wie vor unvollkommen gestaltet
und ihre praktische Anwendung in der Rechtswirklichkeit begegnet starken Unsicherheiten
auf allen Ebenen. Dies gipfelt in einer kaum mehr als überschaubar anzusehenden
Judikatur, deren Bandbreite und Tiefe ohne Hilfsmittel nicht mehr verarbeitet
werden kann. Genau an dieser Stelle greift der vorliegende Ratgeber an und
will seinen Nutzern Hilfestellung geben.
Das Buch wendet sich in erster Linie an den Strafverteidiger, der von seinem
Mandanten mit einem Mandat in Sachen § 142 StGB beauftragt worden ist.
Auf aktueller Grundlage geben die beiden Autoren, die als erfahrene Strafverteidiger über
ein hohes Maß an Praxiserfahrung verfügen, einen tiefen Einblick
in die Systematik und die Feinheiten des Delikts, der in der Strafrechtsliteratur
seinesgleichen vergeblich sucht. Nicht zu unrecht liegt das bestens angenommene
Werk nunmehr in der 4. Auflage vor und hat sich zu einem Standardwerk des Verkehrsstrafrechts
entwickelt.
Hilfestellung erhalten die Leser des in zehn Kapitel unterteilten Ratgebers
vom Beginn der Mandatserteilung bis hin zur Verteidigung in den Rechtsmittel-Instanzen.
Die Praxisnähe wird durch nunmehr 20 Musterschriftsätze für
alle Stadien des Verfahrens anschaulich dokumentiert.
Auch anwaltlichen Berufsanfängern ist das Werk wärmstens ans Herz
zu legen, das jedoch – worauf die beiden Autoren zu Recht hinweisen – einer
intensiven Durcharbeitung bedarf. Gerade dieser Ansatz der Autoren, ihren Lesern
eine praktische Arbeitsgrundlage an die Hand zu geben, verrät die mit
dem Werk verbundenen Intentionen. Die Inhalte wollen und sollen erarbeitet
werden, damit Verteidiger auf dieser Basis einen Informationsvorsprung vor
den ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälten erhalten, der es ihnen
gestattet, aus einer souveränen Position heraus die richtigen Verfahrensschritte
gehen zu können. Dieser Zweck wird durch das vorliegende Werk immer dann
erreicht werden können, wenn sich der anwaltliche Leser auf die guten
Gedanken und deutlichen Erklärungen der Autoren einlässt. Mehr praktische
Hilfestellung als das vorliegende Werk kann ein Verkehrsrechtsratgeber schwerlich
vermitteln.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten
Bautzen