Schlothauer, Reinhold
Vorbereitung der Hauptverhandlung
als Band 10 aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“, hrsg.
von Josef Augstein(†), Werner Beulke und Hans-Ludwig Schreiber
C.F. Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg 2. Aufl. 1998, ISBN 3-8114-1798-3,
250 Seiten, kartoniert, 32,70 €
Auf dem Weg zu einer effektiven Strategie der Verteidigung eines Angeklagten
in Verkehrssachen geht für den Verteidiger kein Weg an der gründlichen
Vorbereitung der Hauptverhandlung vorbei. Diese Tätigkeit schuldet er als
Vertragspartner seinem Mandanten, als Organ der Rechtspflege dem Rechtsstaat
und als Bestandteil des Berufsethos sich selbst gegenüber.
Aus der Sicht der in Strafsachen ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälte
ist es wiederum wichtig und nützlich, sich in die berufliche Motivation
und Arbeitsweise von Strafverteidigern hineindenken zu können. Auf diese
Weise können negative Überraschungen und Missverständnisse vermieden
werden, die sonst geeignet wären, einen subjektiven Einschlag in dieses
Verfahren einzubringen, der sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Aus diesem Blickwinkel findet der Leser in dem vorliegenden Ratgeber reichhaltige
Hilfestellungen, die ihm einen profunden Zugang zu den oft diffizilen Vorbereitungen
von Hauptverhandlungen zulassen. Als Ratgeber fungiert ein exzellenter Kenner
der Materie, der seit langen Jahren als Universitätsprofessor, Strafverteidiger
und Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidiger“ einer der
besten Kenner dieser Materie ist. Derart fundiert gelingt aber auch die Umsetzung
dieser Wissensbasis im Rahmen eines Praxisratgebers vorbildlich. Der Leser wird
vom Autor vom Zeitpunkt der Übernahme eines Falles über die Vorbereitungsphase
konsequent durch den Gang des gesamten Verfahrens geführt, ohne dabei einen
der Abschnitte in seiner Bedeutung geringer als notwendig einzuschätzen.
Die gewählte Sprache ist klar und nicht übertrieben akademisch. Zentrale
Begriffe werden im Text zielsicher herausgehoben und so tiefgründig wie
notwendig erklärt. Dem noch jungen Anwalt dienen 24 Musteranträge
als praxisnahe Formulierungshilfen. Die im Text gegebenen Literaturhinweise
wie z. B. hinsichtlich der Thematik „Kriminaltechnik und naturwissenschaftliche
Kriminalistik“ (S. 90 ff.) sind vielfältig und immer einschlägig,
setzen jedoch voraus, dass der Leser ebenso an der Sache interessiert ist wie
der Autor des hilfreichen Werkes. Der Fußnotenapparat ist in seinem Umfang
und seiner Tiefe ausreichend bemessen, um dem Leser das Ziel der Vertiefung
in Einzelfragen zu ermöglichen.
Auch Nichtjuristen wie z. B. ermittelnde Polizeibeamte können aus dem Werk
Honig saugen und ihre verfahrensrechtlichen Kenntnisse mit Hilfe dieses in erster
Linie an junge Anwälte gerichteten Ratgebers wesentlich vertiefen.
Das Preis-/Leistungsverhältnis des 250 Seiten umfassenden Buches ist noch
akzeptabel, führt jedoch bereits dazu, dass es kaum in der Privatbibliothek
nichtjuristischer Leser erscheinen wird, sondern den Fachbibliotheken von Aus-
und Fortbildungseinrichtungen vorbehalten bleiben wird.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, IVV Bautzen