Rezensionen des Instituts für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten Bautzen

Schlothauer, Reinhold

Vorbereitung der Hauptverhandlung

als Band 10 aus der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“, hrsg. von Josef Augstein(†), Werner Beulke und Hans-Ludwig Schreiber
C.F. Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg 2. Aufl. 1998, ISBN 3-8114-1798-3, 250 Seiten, kartoniert, 32,70 €

Auf dem Weg zu einer effektiven Strategie der Verteidigung eines Angeklagten in Verkehrssachen geht für den Verteidiger kein Weg an der gründlichen Vorbereitung der Hauptverhandlung vorbei. Diese Tätigkeit schuldet er als Vertragspartner seinem Mandanten, als Organ der Rechtspflege dem Rechtsstaat und als Bestandteil des Berufsethos sich selbst gegenüber.
Aus der Sicht der in Strafsachen ermittelnden Polizeibeamten und Staatsanwälte ist es wiederum wichtig und nützlich, sich in die berufliche Motivation und Arbeitsweise von Strafverteidigern hineindenken zu können. Auf diese Weise können negative Überraschungen und Missverständnisse vermieden werden, die sonst geeignet wären, einen subjektiven Einschlag in dieses Verfahren einzubringen, der sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Aus diesem Blickwinkel findet der Leser in dem vorliegenden Ratgeber reichhaltige Hilfestellungen, die ihm einen profunden Zugang zu den oft diffizilen Vorbereitungen von Hauptverhandlungen zulassen. Als Ratgeber fungiert ein exzellenter Kenner der Materie, der seit langen Jahren als Universitätsprofessor, Strafverteidiger und Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidiger“ einer der besten Kenner dieser Materie ist. Derart fundiert gelingt aber auch die Umsetzung dieser Wissensbasis im Rahmen eines Praxisratgebers vorbildlich. Der Leser wird vom Autor vom Zeitpunkt der Übernahme eines Falles über die Vorbereitungsphase konsequent durch den Gang des gesamten Verfahrens geführt, ohne dabei einen der Abschnitte in seiner Bedeutung geringer als notwendig einzuschätzen.
Die gewählte Sprache ist klar und nicht übertrieben akademisch. Zentrale Begriffe werden im Text zielsicher herausgehoben und so tiefgründig wie notwendig erklärt. Dem noch jungen Anwalt dienen 24 Musteranträge als praxisnahe Formulierungshilfen. Die im Text gegebenen Literaturhinweise wie z. B. hinsichtlich der Thematik „Kriminaltechnik und naturwissenschaftliche Kriminalistik“ (S. 90 ff.) sind vielfältig und immer einschlägig, setzen jedoch voraus, dass der Leser ebenso an der Sache interessiert ist wie der Autor des hilfreichen Werkes. Der Fußnotenapparat ist in seinem Umfang und seiner Tiefe ausreichend bemessen, um dem Leser das Ziel der Vertiefung in Einzelfragen zu ermöglichen.
Auch Nichtjuristen wie z. B. ermittelnde Polizeibeamte können aus dem Werk Honig saugen und ihre verfahrensrechtlichen Kenntnisse mit Hilfe dieses in erster Linie an junge Anwälte gerichteten Ratgebers wesentlich vertiefen.
Das Preis-/Leistungsverhältnis des 250 Seiten umfassenden Buches ist noch akzeptabel, führt jedoch bereits dazu, dass es kaum in der Privatbibliothek nichtjuristischer Leser erscheinen wird, sondern den Fachbibliotheken von Aus- und Fortbildungseinrichtungen vorbehalten bleiben wird.
Prof. Dr. jur. Dieter Müller, IVV Bautzen