Der Titel „Straßenrecht“ des an dieser Stelle zu rezensierenden
Werkes deutet auf den ersten Blick auf eine landesspezifische Rechtsmaterie
hin, da der erste Gedanke des rechtskundigen Lesers in Richtung Landesstraßenrecht
gehen dürfte. Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich jedoch inhaltlich
um ungleich mehr, als der erste sich aufdrängende Gedanke verspricht. Dies
wird dem interessierten Leser bereits daran deutlich, dass allein das Inhaltsverzeichnis
einen Umfang von nicht weniger als 13 Seiten beansprucht.
Schnell wird der fachliche Duktus der beiden Autoren sichtbar, mit dem Buch
ein die Ländergrenzen weit übergreifendes juristisches Feld zu beackern,
das sich bei gebotenem genauerem Hinsehen als komplexes Rechtsgebiet entpuppt.
So wendet sich das Werk inhaltlich auch an Personen, die früher oder später
mit dem Straßenrecht beruflich zu hantieren haben, also in erster Linie
an Behörden und deren Mitarbeiter, aber auch all diejenigen Rechtsanwender,
die als Interessenvertreter für die von straßenrechtlichen Entscheidungen
potenziell betroffenen Bürger beruflich tätig werden können.
Die vorgenannten Leserkreise erhalten einen von den beiden fachlich-inhaltlich
gut miteinander harmonierenden Autoren – die Kombination aus Ingenieurwissen
und Rechtswissen ist von verlegerischer Seite aus treffend gewählt –
einen differenzierten Einblick in die verschiedenen Zusammenhänge um den
rechtlichen Status, die praktische Planung, den Bau und die Unterhaltung von
Straßen. Das Buch informiert dabei die Leserschaft, fachlich geboten,
auf Bundes- wie auch auf Länderebene und spart keinen rund um das Straßenrecht
wichtigen Rechtsaspekt aus.
Ihrem Anspruch nach wollen die beiden Autoren ihren Lesern mit ihrem Werk in
erster Linie einen inhaltlich umfassenden, systematisch dargebotenen Überblick
über das Straßenrecht geben. Dies gelingt den beiden Autoren in einer
Form, die bei den Lesern, denen allerdings mit der Bewältigung der dargebotenen
Stofffülle eine gehörige Portion Fleiß abverlangt wird, kaum
inhaltliche Lücken lassen dürfte. Zu dieser Bewertung tragen nicht
zuletzt ein die zahlreichen Fachtermini behutsam erläuterndes Glossar und
ein umfangreiches Stichwortverzeichnis bei, die beide den Nutzern ein längeres
Grübeln und Suchen ersparen. In diesem Sinne sollen auch die Hervorhebungen
zentraler Begriffe im Fettdruck ausdrücklich gelobt werden, die den Lesern
auf eine gut gelungene Weise eine Schwerpunktsetzung der Autoren verraten.
Auch der studentische Leserkreis wird von den Autoren insoweit besonders berücksichtigt,
als ihm einige Literaturhinweise gegeben werden, die durchaus auch ein wissenschaftliches
Vertiefen einzelner Themengebiete fördern können, obwohl beide Autoren
bewusst auf eine Darstellung wissenschaftlicher Streitfragen verzichten. Durch
diesen in der heutigen Zeit aus didaktischer Sicht sehr löblichen Ansatz
gewinnt das Werk an Transparenz und schafft die Basis für ein besseres
fachliches Verständnis der unterschiedlichen Zusammenhänge innerhalb
des Straßenrechts bei seinen Lesern. Zu den vielen didaktischen Hilfsmitteln
gehören auch die verständlich gestalteten Übersichten (z. B.
die Einteilung der Straßen in öffentliche Straßen und Privatstraßen
auf S. 62) und praxisnahe Fallgestaltungen (z. B. das Erheben von Einwendungen
gegen eine Straßenplanung durch einen betroffenen Bürger auf S. 419).
Allerdings wünscht sich ein Leser allein fürs Auge auch plastische
Skizzen (wie z. B. dem leider sehr klein geratenen Straßenquerschnitt
auf S. 63), von denen die beiden Autoren in der sicherlich nachfolgenden zweiten
Auflage durchaus häufiger Gebrauch machen sollten.
Dennoch gilt für dieses Werk die zusätzliche Feststellung, dass es
auch für die nicht immer zu vermeidenden Streitfälle um den Charakter
und den Erhalt von Straßen der Leserschaft aus Verwaltungspraktikern und
Juristen in Behörden, Gerichten und Anwaltskanzleien hilfreich sein dürfte.
Mit dem vorliegenden Kompendium wird ein sprachlich versiert und verständlich
dargebotener Fundus an Informationen geliefert, der für die allermeisten
Streitfälle rund um das Straßenrecht einen fachlich kompetenten Einblick
gewährt und gut als Hintergrundinformation wie auch Argumentationsgrundlage
genutzt werden kann.
Bedenkt man den fachlich breit gefächerten und tief gestaffelten Inhalt
des Buches, so ist der Preis von 59,80 Euro vom Verlag sachgerecht gewählt
worden. Leider ist das Buch jedoch, was sich insbesondere bei häufigerem
Gebrauch zeigen dürfte, eher unter seinem Wert gebunden. Auch wäre
der inhaltlich auf immerhin 548 Seiten verteilte Stoff in seiner zweiten Auflage
wohl doch handlicher in zwei Teilbänden zu präsentieren.
Das umfassende Werk von Wiesinger/Markuske wird auf der Grundlage seiner hohen
inhaltlichen Qualitäten sicherlich seinen Weg zu den Lesern finden.
Prof. Dr. Dieter Müller, Institut für Verkehrsrecht und Verkehrsverhalten
Bautzen