Darstellung eines Parkstreifens für PKW längs zur Fahrtrichtung (aus RAR)

Die angegebenen Werte sind Richtwerte. Genaue Bemessungen sind der RAR bzw. der EAR zu entnehmen.

 

 
Regelwert (in Meter)
in Ausnahmefällen (in Meter)
B = Breite des Parkstreifens
2,00
1,80
Einparken
vorwärts
rückwärts
vorwärts
rückwärts
L= Länge des Parkstreifens
6,75
5,75
---
5,00
notwendige Restfahrgassenbreite
2,75
3,50
2,75
3,50
Die Bemessung in Ausnahmefällen ist das Mindestmaß und nur bei geringem Umschlag, das heisst in der Regel bei Dauerparkplätzen möglich. Bei Parkflächen neben Mauern, Hecken oder ähnlichen Hindernissen sollte eine Breite von mindestens 2,30 m gewählt werden. Die für den fließenden Verkehr notwendige Restfahrbahnbreite sollte, um Ein- und Ausparken zu ermöglichen, mindestens 3,50 m betragen.

 

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