Darstellung eines Parkstreifens für PKW längs zur Fahrtrichtung (aus RAR) |
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Die angegebenen Werte sind Richtwerte. Genaue Bemessungen sind der RAR bzw. der EAR zu entnehmen. | |
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Regelwert (in Meter)
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in Ausnahmefällen (in Meter)
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B = Breite des Parkstreifens
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2,00
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1,80
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Einparken |
vorwärts
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rückwärts
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vorwärts
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rückwärts
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L= Länge des Parkstreifens
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6,75
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5,75
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5,00
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notwendige Restfahrgassenbreite |
2,75
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3,50
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2,75
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3,50
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Die Bemessung in Ausnahmefällen ist das Mindestmaß
und nur bei geringem Umschlag, das heisst in der Regel bei Dauerparkplätzen
möglich. Bei Parkflächen neben Mauern, Hecken oder ähnlichen
Hindernissen sollte eine Breite von mindestens 2,30 m gewählt werden.
Die für den fließenden Verkehr notwendige Restfahrbahnbreite
sollte, um Ein- und Ausparken zu ermöglichen, mindestens 3,50 m betragen.
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