Darstellung eines Parkstreifens für PKW senkrecht zur Fahrtrichtung (aus RAR)

Die angegebenen Werte sind Richtwerte. Genaue Bemessungen sind der RAR bzw. der EAR zu entnehmen.

 

 
Regelwert (in Meter)
in Ausnahmefällen (in Meter)
L = Länge des Parkstreifens
4,30
4,00
B = Breite des Parkstreifens
2,50
2,30
ü = Fahrzeugüberhang an niedrigen Hindernisse (z.B. Bordsteinen) 0,70 m (ausnahmsweise 0,50 m). Sind hohe Hindernisse vorhanden, ist das Maß L entsprechend zu erhöhen.
Die Bemessung in Ausnahmefällen ist nur bei überwiegenden Mittelklasse oder Kleinwagen sowie bei geringem Umschlag, das heisst in der Regel bei Dauerparkplätzen möglich. Bei Parkflächen neben einer Mauer, Hecke oder ähnlichen Hindernissen an einer Seite sollte eine Breite von mindestens 2,85 m (min. 2,60 m) gewählt werden, bei beidseitingen Hindernissen 2,90 m (min. 2,70 m). Die für den fließenden Verkehr notwendige Restfahrbahnbreite sollte, um Ein- und Ausparken zu ermöglichen, bei Vorwärtseinparken 6,00 m (min. 5,50 m) und bei Rückwärtseinparken 5,00 m (min. 4,50 m) betragen.

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