Darstellung eines Parkstreifens für PKW, schräg zur Fahrtrichtung (aus RAR) |
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Die angegebenen Werte sind Richtwerte. Genaue Bemessungen sind der RAR bzw. der EAR zu entnehmen. | |
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L= |
_____B_____
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sin (Alpha)
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Regelwert (in Meter)
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in Ausnahmefällen (in Meter)
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b = verwendete Fahrgassenbreite |
Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
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Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
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B = Breite des Parkstreifens
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2,50
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2,30
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L = Länge des Parkstreifens
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Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
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Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
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notwendige Restfahrgassenbreite
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siehe Tabelle unten
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siehe Tabelle unten
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ü = Fahrzeugüberhang an niedrigen Hindernisse (z.B. Bordsteinen) 0,70 m (ausnahmsweise 0,50 m) Sind hohe Hindernisse vorhanden, ist das Maß b entsprechend zu erhöhen. | ||
Die Bemessung in Ausnahmefällen ist nur bei überwiegenden
Mittelklasse oder Kleinwagen sowie bei geringem Umschlag, dass heisst
in der Regel bei Dauerparkplätzen möglich. Bei Parkflächen
neben einer Mauer, Hecke oder ähnlichen Hindernissen an einer Seite
sollte eine Breite von mindestens 2,85 m (min. 2,60 m) gewählt werden,
bei beidseitigen Hindernissen 2,90 m (min. 2,70 m). Die für den fließenden
Verkehr notwendige Restfahrgassenbreite sollte, um Ein- und Ausparken
zu ermöglichen, die unten stehende Restfahrgassenbreite nicht unterschreiten.
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verwendete Fahrgassenbreite b
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Winkel Alpha der Parkanordnung
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Länge Straßenfront L
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Regelwert
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Ausnahmefall
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notwendige Restfahrgassenbreite
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50
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3,54
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4,15
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3,93
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2,40
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60
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3,09
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4,25
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4,20
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2,90
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70
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2,81
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4,60
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4,30
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3,60
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80
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2,63
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4,60
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4,30
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4,20
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90
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2,53
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4,50
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4,20
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5,00
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Die Winkelangabe erfolgt, wie im Straßenbau üblich, in Neugrad. Ein Vollkreis hat 400 Neugrad (360 Altgrad) | ||||
Alle Angaben in Meter. Bei Verwendung der Maße für die Fahrgassenbreite im Ausnahmefall ist die notwendige Restfahrgassenbreite angemessen zu erhöhen! |