Darstellung eines Parkstreifens für PKW, schräg zur Fahrtrichtung (aus RAR)

Die angegebenen Werte sind Richtwerte. Genaue Bemessungen sind der RAR bzw. der EAR zu entnehmen.

 

L=
_____B_____
sin (Alpha)

 

 
Regelwert (in Meter)
in Ausnahmefällen (in Meter)
b = verwendete Fahrgassenbreite
Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
B = Breite des Parkstreifens
2,50
2,30
L = Länge des Parkstreifens
Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
Berechnung nach Formel, siehe Tabelle unten
notwendige Restfahrgassenbreite
siehe Tabelle unten
siehe Tabelle unten
ü = Fahrzeugüberhang an niedrigen Hindernisse (z.B. Bordsteinen) 0,70 m (ausnahmsweise 0,50 m) Sind hohe Hindernisse vorhanden, ist das Maß b entsprechend zu erhöhen.
Die Bemessung in Ausnahmefällen ist nur bei überwiegenden Mittelklasse oder Kleinwagen sowie bei geringem Umschlag, dass heisst in der Regel bei Dauerparkplätzen möglich. Bei Parkflächen neben einer Mauer, Hecke oder ähnlichen Hindernissen an einer Seite sollte eine Breite von mindestens 2,85 m (min. 2,60 m) gewählt werden, bei beidseitigen Hindernissen 2,90 m (min. 2,70 m). Die für den fließenden Verkehr notwendige Restfahrgassenbreite sollte, um Ein- und Ausparken zu ermöglichen, die unten stehende Restfahrgassenbreite nicht unterschreiten.

 

verwendete Fahrgassenbreite b
Winkel Alpha der Parkanordnung
Länge Straßenfront L
Regelwert
Ausnahmefall
notwendige Restfahrgassenbreite
50
3,54
4,15
3,93
2,40
60
3,09
4,25
4,20
2,90
70
2,81
4,60
4,30
3,60
80
2,63
4,60
4,30
4,20
90
2,53
4,50
4,20
5,00
Die Winkelangabe erfolgt, wie im Straßenbau üblich, in Neugrad. Ein Vollkreis hat 400 Neugrad (360 Altgrad)
Alle Angaben in Meter. Bei Verwendung der Maße für die Fahrgassenbreite im Ausnahmefall ist die notwendige Restfahrgassenbreite angemessen zu erhöhen!

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