Sinnbilder, welche in Verkehrszeichen anzuwenden sind
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Radfahrer
Fußgänger
Reiter
Viehtrieb, Tiere
Straßenbahn alt neu
Kraftomnibusse
Personenkraftwagen
Personenkraftwagen mit Anhänger
Lastkraftwagen mit Anhänger
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen
Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas
Mofas
Autobahnausfahrt
Autobahnkreuz oder Autobahndreieck
 
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