Für die Gestaltung von öffentlichen Verkehrsanlagen gibt es eine Vielzahl von Richtlinien. Der Bundesminister für Verkehr hat diese Richtlinien für den Bau von Bundesfernstraßen an die zuständigen Straßenverwaltungen der Länder als verbindlich vorgeschrieben. Da die Regelungen zu Bau und Unterhaltung von Landes- und Kommunalstraßen Ländersache ist, hat der BMV den Obersten Straßenbaubehörden die Anwendung dieser Richtlinien vorgeschlagen. So sind die meisten Richtlinien auf Grundlage von Länderverordnungen auch für Landes- und Kommunalstraßen anzuwenden.
 
 
Die Darstellung aller Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen würde den Rahmen eine Internet-Präsentation komplett sprengen. Daher wurden nur einige für eine Erläuterung ausgewählt. Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen hat eine Vielzahl von Richtlinie in Empfehlungen zusammengefasst. Diese sollten bei Bedarf zu Rate gezogen werden.
 
Richtlinien und Empfehlungen werden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln herausgegeben.
 
Hier sind eine Auswahl von Richtlinien und Empfehlungen. Die Zusammensetzung von Verkehrsräumen wird auf den folgenden Seiten dargestellt.

 

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