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Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist bindende Vorschrift für die Arbeit der Verwaltungen.

13.04.2010: Die zum 01.09.2009 durchgeführte Novellierung der StVO wurde durch das Bundesministerium überprüft und für nichtig (unwirksam) erklärt. Damit gab es keine 46. Änderungsverordnung und die Fassung der StVO vor dem 01.09.2009 gilt weiter. Da die VwV-StVO vorher veröffentlicht wurde, haben wir jetzt eine neue Verwaltungsvorschrift, aber eine "alte" StVO. Weitere Infos auf der Startseite

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