Darstellung der Berechnung notwendiger Sichtfelder an Knotenpunkten (aus EAHV und EAE)

 

Die Berechnung von Sichtfeldern wird nur in Ausnahmefällen notwendig sein. In der Regel genügen die den Tabellen zu entnehmenden Werte. Die Anfahrsicht ist in jedem Falle zu gewährleisten. Sie ist eine nachzuweisende Größe im Straßenbau. Ist dies nicht möglich, so sind zusätzliche Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Spiegel oder Lichtzeichenanlagen erforderlich.

Innerhalb bebauter Gebiete kann im Ausnahmefall auf die Freihaltung der Annäherungssicht verzichtet werden. Dann wird aber in Kauf genommen, dass jeder Fahrzeugführer an der Sichtlinie anhalten muss (Lärm, Abgase, Verkehrsfluss).

Sowohl bei Anfahrsicht, als auch bei Annäherungssicht wird davon ausgegangen, dass ein Fahrzeugführer beim Heranfahren an einen Knotenpunkt auch den Knoten und vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen erkennt und vor den Ein- oder Abbiegenden anhalten kann. Dies ist gegeben, wenn die Haltesichtweiten eingehalten werden.

 

 
Die Anfahrsicht ist eine nachzuweisende Größe. Diese Sicht muss ein Kraftfahrer haben, der mit einem Abstand von 3 m vom Fahrbahnrand die übergeordnete Straße einsehen und hier auch einfahren kann. Dazu ist zu gewährleisten, dass keine Sichthindernisse über 0,75 m die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
 
zulässige oder geplante Geschwindigkeit (in km/h) zu Schenkellänge L (Angabe in Meter)
Straßenkategorie
30
40
50
60
70
Anliegerstraße/Anliegerweg
30
-
-
-
-
Anliegerstraße/Anliegerstraße
30
40
60
-
-
Sammelstraße/Anliegerstraße
-
40
60
85
-
Hauptsammelstraße
-
50
70
100
-
angebaute Hauptverkehrsstraße
30
50
70
-
-
anbaufreie Hauptverkehrsstraße
-
-
70
85
110
 
Die Haltesichtweite (Schenkellänge L) der Vorfahrsberechtigten Straße kann in Ausnahmefällen auch berechnet werden. In diesem Fall kann folgende Formel (mit Beachtung der Schrecksekunde) verwendet werden:
Dabei ist:
= Haltesichtweite (in Meter)
= Entwurfs- oder zulässige Geschwindigkeit (in km/h)
= Schwerkraft (9,81 Meter pro Quadratsekunde)
= Kraftschlussbeiwert in Fahrtrichtung (Reibung Reifen - Fahrbahn)
= Fahrbahnlängsneigung (in %)
 

 

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