Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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 nur noch bis 31.08.2019 gültig

Zeichen 153 dreistreifige Bake vor beschranktem Bahnübergang

   

Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
1 I. Die Zeichen sind außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für beide Straßenseiten anzuordnen.
2 II. In der Regel sind die Zeichen 156 bis 162 anzuordnen. Selbst auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung genügt das Zeichen 151 allein nicht, wenn dort schnell gefahren wird oder wenn der Bahnübergang zu spät zu erkennen ist.
3 Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Zeichen 151, wenn nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf und der Bahnübergang gut erkennbar ist.

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