vorheriger Absatz
... StVO ...
nächster Absatz zur Verwaltungsvorschrift
keine Bußgeldvorschrift vorhanden
Forum zum Verkehrsrecht
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
 

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

 

Betreiber: © 2000-2010 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster