Darstellung und der Berechnung notwendiger Sichtfelder an Straßen (aus EAHV und EAE)

 

An Straßen, Knotenpunkten und Querungsstellen für Radfahrer oder Fußgänger ist die Einhaltung erforderlicher Sichtfelder erforderlich. Dazu ist zu gewährleisten, dass keine Sichthindernisse über 0,75 m die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das trifft insbesondere auf bauliche Hindernisse zu, aber auch auf sichtbehindernd parkende Fahrzeuge. Die Sichtfelder dienen der Verkehrssicherheit, damit die Verkehrsteilnehmer Hindernisse und Gefahren erkennen und ihr Verhalten darauf einrichten können. Die Gewährleistung der Haltesicht, der Anfahrsicht und der Überquerungssicht an Fuß- und Radquerungsstellen sind nachzuweisende Amtspflichten.

zur Berechnung Haltesicht
Haltesichtweite an Knotenpunkten und Strecken
 
zur Berechnung Anfahrsicht
Anfahr- und Überquerungssicht

 

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