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III. |
Die Zeichen sollen nur dann aufgestellt werden,
wenn die Verkehrsteilnehmer die Steigung oder das Gefälle
nicht recht zeitig erkennen oder wegen besonderer örtlicher
Verhältnis se oder des Streckencharakters die Stärke
oder die Länge die Neigungsstrecke unterschätzen kann.
Im Gebirge kann selbst bei starker und langer Neigung oft auf solche
Warnung verzichtet werden, während im Flachland unter Umständen
schon Neigungen von 5 Prozent dazu Veranlassung geben können,
dies namentlich dann, wenn auf der Gefäll- oder Steigungsstrecke
sich Kurven oder Engstellen befinden, die nur mit mäßiger
Geschwindigkeit durchfahren werden dürfen. |