 |
Gefahrzeichen
|
 |
 |
|
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
| |
| |
 |
Zeichen 120 Verengte Fahrbahn
|
|
| |
|
|
|
| |
|
|
|
|
|
| StVO zu Zeichen 120 |
| ... Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen.
... |
|
|
|
VwV zu den Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn |
|
1 |
I. |
Das Zeichen 120 darf bei einseitig verengter Fahrbahn
nur darf aufgestellt werden, wenn das Zeichen 121 in Notfällen
nicht zur Verfügung steht. |
|
2 |
II. |
Verengt sich die Fahrbahn nur allmählich- z.
B. um 1 m auf 20 m - oder Ist die Verengung durch horizontale und
vertikale Leiteinrichtungen ausreichend gekennzeichnet, so bedarf
es eines Zeichens nur dann, wenn die Straße sehr schnell
befahren wird. |
|
3 |
III. |
Auf Fahrbahnen für beide Richtungen ist das
Zeichen aufzustellen, wenn sich die Fahrbahn auf weniger als zwei
Fahrstreifen verengt. Dessen bedarf es auf verkehrsarmen engen
Ortsstraßen nicht, wenn bereits bei der Einfahrt in die Straße
zu erkennen ist, dass diese den Erfordernissen des modernen Verkehrs
nicht genügt. |
|
4 |
IV. |
Vgl.
auch Nummer IV zu Zeichen 208; Rn. 4. |
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Betreiber: © 2000-2010 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
|
Auswahl unserer zahlreichen
Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
|
|
|
+++
|
Fehler / Verbesserungsvorschläge
bitte melden an Webmaster
|
|