Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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    Zeichen 120 Verengte Fahrbahn
       
       

StVO zu Zeichen 120
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Zeichen 120

Verengte Fahrbahn

 

VwV zu den Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn
Zu den Zeichen 120 und 121 Verengte Fahrbahn
1 Verengt sich die Fahrbahn nur allmählich oder ist die Verengung durch horizontale und vertikale Leiteinrichtungen ausreichend gekennzeichnet, bedarf es des Zeichens nicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollen die Zeichen nur bei Baustellen angeordnet werden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 120

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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