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I. |
Das Zeichen Ist stets aufzustellen, wenn eine Fahrbahn
für eine Richtung vorübergehend (z. B. wegen Bauarbeiten)
in beiden Richtungen befahren wird. In übrigen geeigneten
Fällen ist von diesem Zeichen nur sehr sparsam Gebrauch zu
machen. Auf längeren Strecken kann sich eine Wiederholung
des Zeichens empfehlen. Das Zusatzschild nach § 40 Abs. 4
darf dem Zeichen nicht beigegeben werden. |