Gefahrzeichen
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Zeichen 129 Ufer

 

StVO zu Zeichen 129

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Gefahrzeichen im einzelnen:

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Die Zeichen 128 bis 134 stehen auch innerhalb geschlossener Ortschaften in angemessener Entfernung vor der Gefahrstelle. Die Entfernung kann auf einem Zusatzschild angegeben sein (Absatz 2 Satz 2).


VwV zu Zeichen 129 Ufer

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Das Zeichen ist nur anzubringen, wenn eine Straße auf ein unbeschranktes oder unzulänglich gesichertes Ufer zuführt, vor allem auf Schiffsanlegestellen. Vor solchen Gefahrstellen ist in der Regel zu warnen; das gilt nicht in Hafengebieten. Erforderlichenfalls ist der Verkehr ergänzend durch Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit (Zeichen 274) zu sichern.

 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 129

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen

 

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