Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 150 Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken

       
       
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 150

Vorschriftzeichen an Bahnübergängen ist Z 201 (Andreaskreuz). Die Z 150 und 151 sind Gefahrzeichen zur Vorwarnung. Das Z 151 wird an Bahnübergängen mit Vorrang der Schienenbahn verwendet, ohne Vorrang steht Z 101 mit Zusatzschild 1048-18.

siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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