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Vorschriftzeichen
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Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
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| StVO zu Zeichen 208 Dem Gegenverkehr
Vorrang gewähren! |
| Bei verengter Fahrbahn: |
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VwV-StVO zu Zeichen 208
Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren! |
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1 |
I. |
Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 308
aufgestellt werden. |
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2 |
II. |
Die Zeichen 208 und 308 dürfen nur verwendet
werden, wo für die Begegnung mehrspuriger Fahrzeuge nicht
genügend Raum und die Verengung beiderseits überschaubar
ist. Sonst kommt z. B. die Errichtung einer Einbahnstraße
(Zeichen 220) oder die Verkehrsregelung durch Lichtzeichen in Betracht.
Lichtzeichen sind in der Regel dann nicht zu entbehren, wenn auch
nur zu gewissen Tageszeiten starker Verkehr herrscht |
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3 |
III. |
Welcher Fahrtrichtung der Vorrang einzuräumen
ist, ist auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der
beiderseitigen Verkehrsmenge zu entscheiden. Bei einseitiger Straßenverengung
sollte Im Zweifel dieselbe Rechtslage geschaffen werden, die nach § 6
an vorübergehenden Hindernissen besteht. |
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4 |
IV. |
Der wartepflichtige Verkehr soll, der Verkehr mit
Vorrang kann durch ein Gefahrzeichen für verengte Fahrbahn
(z. B Zeichen 120) gewarnt werden. |
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Urteile/Meinungen zu Zeichen
208 |
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Der Wartepflichtige muss einem Entgegenkommenden
auch dann durchfahren lassen, wenn er eher an der Engstelle ist
oder zu schnell an diese heranfährt (BayObLG VRS 26, 315).
Fährt er zu weit in die Engstelle ein und behindert er den
Bevorrechtigten, verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot. |
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