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Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!

       

StVO zu Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!
Bei verengter Fahrbahn:

VwV-StVO zu Zeichen 208 Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren!

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I.

Am anderen Ende der Verengung muss das Zeichen 308 aufgestellt werden.

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II.

Die Zeichen 208 und 308 dürfen nur verwendet werden, wo für die Begegnung mehrspuriger Fahrzeuge nicht genügend Raum und die Verengung beiderseits überschaubar ist. Sonst kommt z. B. die Errichtung einer Einbahnstraße (Zeichen 220) oder die Verkehrsregelung durch Lichtzeichen in Betracht. Lichtzeichen sind in der Regel dann nicht zu entbehren, wenn auch nur zu gewissen Tageszeiten starker Verkehr herrscht

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III.

Welcher Fahrtrichtung der Vorrang einzuräumen ist, ist auf Grund der örtlichen Verhältnisse und der beiderseitigen Verkehrsmenge zu entscheiden. Bei einseitiger Straßenverengung sollte Im Zweifel dieselbe Rechtslage geschaffen werden, die nach § 6 an vorübergehenden Hindernissen besteht.

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IV.

Der wartepflichtige Verkehr soll, der Verkehr mit Vorrang kann durch ein Gefahrzeichen für verengte Fahrbahn (z. B Zeichen 120) gewarnt werden.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 208

Der Wartepflichtige muss einem Entgegenkommenden auch dann durchfahren lassen, wenn er eher an der Engstelle ist oder zu schnell an diese heranfährt (BayObLG VRS 26, 315). Fährt er zu weit in die Engstelle ein und behindert er den Bevorrechtigten, verstößt er gegen das Rechtsfahrgebot.


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