StVO zu den Zeichen 209 Vorgeschriebene
Fahrtrichtung
zu 5 bis 7
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.
Erläuterung
Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben.
Auf Anlage 2 laufende Nummer 70 wird hingewiesen
5
Zeichen 209
Rechts
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Z 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links
Z 209-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
Z 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
Z 209-31 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts und links
VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene
Fahrtrichtung
Urteile/Meinungen zu Zeichen
209
Verbietet Weiterfahrt in
die nicht freigegebene Fahrtrichtung und steht vor der Abbiegestelle
(BayObLG DAR 85, 236), Z 211 dahinter. Z 209 verbietet nicht in ein
Grundstück einzufahren (OLG Frankfurt VRS 46, 63), da es an
Kreuzungen und Einmündungen, ausnahmsweise an Grundstücksausfahrten,
steht.
An Lichtzeichenanlagen haben die Z 209 bis 214 neben
den Lichtzeichen zu stehen (VwV-StVO zu § 37 Rn. 2). Befinden
sich Lichtzeichen auf beiden Seiten der Fahrbahn und steht Z 214
(oder 209) nur neben dem rechten Signalgeber, so kann ein links
stehender Fahrzeugführer entschuldigt sein, wenn er die rechte
Ampel nur unter erschwerten Umständen sehen kann (BayObLG
DAR 68, 165).