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    Zeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung
       

StVO zu den Zeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung

zu 5 bis 7  

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung folgen.

Erläuterung
Andere als die dargestellten Fahrtrichtungen werden entsprechend vorgeschrieben. Auf Anlage 2 laufende Nummer 70 wird hingewiesen

5 Zeichen 209

Rechts

 

   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Z 209-10 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - links
Z 209-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts
Z 209-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - geradeaus
Z 209-31 Vorgeschriebene Fahrtrichtung - rechts und links

VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 209

Verbietet Weiterfahrt in die nicht freigegebene Fahrtrichtung und steht vor der Abbiegestelle (BayObLG DAR 85, 236), Z 211 dahinter. Z 209 verbietet nicht in ein Grundstück einzufahren (OLG Frankfurt VRS 46, 63), da es an Kreuzungen und Einmündungen, ausnahmsweise an Grundstücksausfahrten, steht.

An Lichtzeichenanlagen haben die Z 209 bis 214 neben den Lichtzeichen zu stehen (VwV-StVO zu § 37 Rn. 2). Befinden sich Lichtzeichen auf beiden Seiten der Fahrbahn und steht Z 214 (oder 209) nur neben dem rechten Signalgeber, so kann ein links stehender Fahrzeugführer entschuldigt sein, wenn er die rechte Ampel nur unter erschwerten Umständen sehen kann (BayObLG DAR 68, 165).


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