Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung
des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.
VwV-StVO zu § 42 Richtzeichen
Abschnitt Allgemeines enthält keine gesonderten
Grundsätze
Urteile/Meinungen
zu Richtzeichen
Richtzeichen sind Hinweisschilder,
begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift
bzw. weisen auf einen solche hin. Nur die Zeichen 306, 314, 315,
325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote.