Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Richtzeichen

StVO § 42 Richtzeichen

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Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Anordnungen enthalten.


VwV-StVO zu § 42 Richtzeichen
Abschnitt Allgemeines enthält keine gesonderten Grundsätze
 

Urteile/Meinungen zu Richtzeichen
Richtzeichen sind Hinweisschilder, begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift bzw. weisen auf einen solche hin. Nur die Zeichen 306, 314, 315, 325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote.
 

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