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Zeichen 301 Vorfahrt
 

StVO zu Zeichen 301 Vorfahrt

Vorrang

   

Zeichen 301

   

Vorfahrt

 

Das Zeichen gibt die Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Außerhalb geschlossener Ortschaften steht es 150 bis 250 m davor, sonst wird auf einem Zusatzschild die Entfernung, wie "80 m", angegeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften steht es unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.

 

VwV-StVO zu Zeichen 301 Vorfahrt

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I.

Es ist darauf zu achten, dass zwischen der Kreuzung und Einmündung, für die das Zeichen gelten soll, auch kein Feldweg einmündet.

2

II.

An jeder Kreuzung und Einmündung, vor der das Zeichen steht, muss auf der anderen Straße das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angebracht werden.

3

III.

Das Zusatzschild für die abknickende Vorfahrt (hinter Zeichen 306) darf dem Zeichen nicht beigegeben werden

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IV.

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen in der Regel nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen aufzustellen: sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo 30-Zonen dies zwingend erfordern.

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V.

Über Kreisverkehr vgl. zu Zeichen 215.

         

VwV-StVO zu den Zeichen 301 bis 308

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I.

Was in Nummer II zu § 41 "Vorschriftzeichen" (Rn. 2) für solche über der Fahrbahn vorgeschrieben ist, gilt auch für diese Zeichen.

2

II.

Vgl. zu den Zeichen 205 und 206.

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 301
Gewährt die Vorfahrt innerhalb oder außerhalb von Ortschaften nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, vor der es steht. Die untergeordneten Straßen müssen mit negativen Vorfahrtszeichen (Z 205/206) beschildert sein.
siehe auch Urteile Richtzeichen

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