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Zeichen 341 Wartelinie

 

StVO zu Zeichen 341 Wartelinie

Markierungen sind weiß, ausgenommen in den Fällen des § 41 Abs. 4.

2.

Wartelinie

   

Zeichen 341

   

 

 

Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muss, hier zu warten.

 

VwV-StVO zu Zeichen 341 Wartelinie

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Wartelinien sind nach den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) anzubringen und auszuführen. Vgl. zu § 41 Abs. 3.


Urteile/Meinungen zu Zeichen 341

Nur Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzungen) und 340 (Leitlinien) dürfen in gelber Farbe ausgeführt werden, da ihr Anordnungsgebot nach § 41 Abs 4 StVO weiße Markierungen aufhebt; nicht aber Zeichen 341.


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