Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 353 Einbahnstraße
 

StVO zu Zeichen 353 Einbahnstraße

Hinweise

 

Zeichen 353

 

Einbahnstraße

 
Es kann ergänzend anzeigen, dass die Straße eine Einbahnstraße (Zeichen 220) ist.

Durch solche Zeichen mit entsprechenden Sinnbildern können auch andere Hinweise gegeben werden, wie auf Fernsprecher, Tankstellen, Zeltplätze und Plätze für Wohnwagen.

 

VwV-StVO zu Zeichen 353 Einbahnstraße

1

Vgl. Nummer 1 zu Zeichen 220; Rn. 1 ff

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 353
Das Zeichen weist als Hinweiszeichen auf eine Vorschrift hin (Z 220). Das Nichtbeachten ist daher nicht bußgeldbewehrt.
siehe auch Urteile Richtzeichen

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