VwV-StVO zu Zeichen 365 Gastankstelle |
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Einführung von Verkehrszeichen
für Gastankstellen |
Bonn, den 27. Juni 2006
VkBl. Heft 14 - 2006 S. 633
Az: S 32/36.42.42/33 Va 2006
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Aufgrund des erklärten politischen
Willens, alternative Energien zu fördern , des zu erwartenden
Anstiegs der Zulassungszahlen von gasbetriebenen Kraftfahrzeugen sowie
der internationalen Aktivitäten ist eine eindeutige Beschilderung
für Gas-/Erdgastankstellen erforderlich. Die Harmonisierungsbestrebungen
bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen
in Zusammenhang mit einer einheitlichen Handhabe für Hinweise
auf Gastankstellen machen es erforderlich, neue Verkehrszeichen für
Gastankstellen einzuführen. Die Gassymbole (blaue Zapfsäule
als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen
(LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed
Natural Gas). Sie werden als Verkehrszeichen mit den Nummern "365-53" und "365-54" in
den Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgenommen. Im Bedarfsfall
kann die deutsche Bezeichnung in einem Zusatzzeichen ergänzt werden. |
Auf Autobahnen wird mit den dargestellten
Gassymbolen nur im Rahmen der Beschilderung von bewirtschafteten Rastanlagen
und Autohöfen (Kapitel 8 und 15.1 der RWBA 2000) auf die dort
vorhandenen Autogas-/Erdgastankstellen hingewiesen. Außerhalb
von Autobahnen ist die Beschilderung mit Verkehrszeichen 365-53 und
365-54 grundsätzlich nur am Ort der Leistung, d.h. an der Gastankstelle,
zulässig. In Ausnahmefällen kann auch eine wegweisende Beschilderung
(mit Zusatzzeichen 1000) im Nahbereich eine abseits gelegenen Gastankstelle
erfolgen. |
Nach Anhörung der für den Straßenverkehr
und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden
gebe ich hiermit die nachstehend abgebildeten Verkehrszeichen "Autogastankstelle" und
Erdgastankstelle" bekannt. |
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Bundesministerium für
Verkehr, |
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Bau und Stadtentwicklung |
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Im Auftrag |
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Dr. Jörg Wagner |
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