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Zeichen 365-53 Autogastankstelle
   
Zeichen 365-54 Erdgastankstelle  
 

StVO zu Zeichen 365 Gastankstelle
 

VwV-StVO zu Zeichen 365 Gastankstelle
 

   
Einführung von Verkehrszeichen für Gastankstellen
Bonn, den 27. Juni 2006
VkBl. Heft 14 - 2006 S. 633
Az: S 32/36.42.42/33 Va 2006
Aufgrund des erklärten politischen Willens, alternative Energien zu fördern , des zu erwartenden Anstiegs der Zulassungszahlen von gasbetriebenen Kraftfahrzeugen sowie der internationalen Aktivitäten ist eine eindeutige Beschilderung für Gas-/Erdgastankstellen erforderlich. Die Harmonisierungsbestrebungen bei der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen in Zusammenhang mit einer einheitlichen Handhabe für Hinweise auf Gastankstellen machen es erforderlich, neue Verkehrszeichen für Gastankstellen einzuführen. Die Gassymbole (blaue Zapfsäule als Schatten) dienen der Hinweisbeschilderung zu Autogastankstellen (LPG: Liquid Petroleum Gas) und Erdgastankstellen (CNG: Compressed Natural Gas). Sie werden als Verkehrszeichen mit den Nummern "365-53" und "365-54" in den Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgenommen. Im Bedarfsfall kann die deutsche Bezeichnung in einem Zusatzzeichen ergänzt werden.
Auf Autobahnen wird mit den dargestellten Gassymbolen nur im Rahmen der Beschilderung von bewirtschafteten Rastanlagen und Autohöfen (Kapitel 8 und 15.1 der RWBA 2000) auf die dort vorhandenen Autogas-/Erdgastankstellen hingewiesen. Außerhalb von Autobahnen ist die Beschilderung mit Verkehrszeichen 365-53 und 365-54 grundsätzlich nur am Ort der Leistung, d.h. an der Gastankstelle, zulässig. In Ausnahmefällen kann auch eine wegweisende Beschilderung (mit Zusatzzeichen 1000) im Nahbereich eine abseits gelegenen Gastankstelle erfolgen.
Nach Anhörung der für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden gebe ich hiermit die nachstehend abgebildeten Verkehrszeichen "Autogastankstelle" und Erdgastankstelle" bekannt.
 
 
Bundesministerium für Verkehr,
 
Bau und Stadtentwicklung
 
Im Auftrag
 
Dr. Jörg Wagner
   

Urteile/Meinungen zu Zeichen 365
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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