Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
   
Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit
         
   
Zeichen 380-52 Richtgeschwindigkeit 80 km/h  
Zeichen 380-54 Richtgeschwindigkeit 100 km/h
   
Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 80 km/h  
Zeichen 381-52 Ende der Richtgeschwindigkeit 100 km/h
 

StVO zu den Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit

Hinweise

   

Zeichen 380

Zeichen 381

   

Richtgeschwindigkeit

Ende der Richtgeschwindigkeit

 

Es empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht zu überschreiten.

 

VwV-StVO zu den Zeichen 380 Richtgeschwindigkeit und Zeichen 381 Ende der Richtgeschwindigkeit

1

I.

Eine Richtgeschwindigkeit kann sich auf bestimmten Straßenstrecken dort empfehlen, wo es zweckmäßig ist, auf die Gefahren höherer Geschwindigkeiten hinzuweisen, eine Beschränkung durch Zeichen 274 aber noch nicht geboten ist (vgl. zu Zeichen 274).

2

II.

Richtgeschwindigkeiten sollten so festgelegt werden, dass sie vor ihrer Anordnung bei nasser Fahrbahn von nicht mehr als 15 Prozent der Fahrer überschritten werden.

3

III.

Die Richtgeschwindigkeit darf nur für alle Fahrstreifen einer Fahrtrichtung, nicht für einzelne dieser Fahrstreifen empfohlen werden.

4

IV.

Über die Zustimmungsbedürftigkeit vgl. Nummer III 1 zu § 45 Abs. 1 bis 1e; Rn. 3 ff

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 380/381
Empfiehlt, die angegebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten, ist jedoch bei Missachtung nicht bußgeldbewehrt. Es rechtfertigt jedoch die Annahme eines Mitverschuldens beim Unfall, wenn dieser bei Einhaltung der angegebenen Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre (BGH NZV 92, 229).
siehe auch Urteile Richtzeichen

Betreiber: © 2000-2010 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster