Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
   
Zeichen 467 Umlenkungspfeil
         
 
Zeichen 467-10
Umlenkungspfeil linksweisend  
 
Zeichen 467-20
Umlenkungspfeil rechtsweisend  
 
Zeichen 467-30
Umlenkungspfeil geradeausweisend  
 
Zeichen 467-31
Umlenkungspfeil Ende  
 

 
StVO zu Zeichen 467 Umlenkungspfeil
78

Zeichen 467.1

Umlenkungspfeil

Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung).
79
Zeichen 467.2
Erläuterung
Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung.

 

 
Zu Zeichen 467.1 Umlenkungspfeil
1 I. Das Zeichen wird entweder zusätzlich oder in den Schildern gezeigt, die der Ankündigung, Vorwegweisung, Wegweisung und Bestätigung einer empfohlenen Umleitungsstrecke dienen. Sie sind zusätzlich zur blauen Autobahnwegweisung aufgestellt.
2 II. Die Umlenkungsbeschilderung zeigt den Umlenkungspfeil und etwaige schwarze Symbole und Aufschriften auf weißem Grund.
3 III. Der umzulenkende Verkehr wird am Beginn der Umlenkung durch entsprechende Ziele und den orangefarbenen Umlenkungspfeil geführt. Im Verlauf der Umlenkungsroute brauchen die Ziele nicht erneut ausgeschildert zu werden. Der Umlenkungspfeil als Leitsymbol übernimmt die weitere Wegführung.
4 IV. Bei Überschneidungen von umgelenkten Routen kann es zweckmäßig sein, die Routen regional zu numerieren. Die Nummer kann in schwarzer Schrift in dem Pfeilzeichen eingesetzt werden.
5 V. Einzelheiten werden in den "Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen (RWVZ)" festgelegt, die das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekanntgibt.
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 467
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster