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§ 40 Gefahrzeichen

(1)

Gefahrzeichen mahnen, sich auf die angekündigte Gefahr einzurichten.

(2)

Außerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen 150 bis 250 m vor den Gefahrstellen. Ist die Entfernung erheblich geringer, so kann sie auf einem Zusatzschild angegeben sein, wie

     

(3)

Innerhalb geschlossener Ortschaften stehen sie im allgemeinen kurz vor der Gefahrstelle.

(4)

Ein Zusatzschild wie

     
 

kann die Länge der Gefahrstrecke angeben.

(5)

Steht ein Gefahrzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrstelle, falls diese in der anderen Straße liegt.

(6)

Gefahrzeichen im einzelnen:

     

Zeichen 101

     
     

Gefahrstelle

     
   

Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen. So warnt das

     

Zusatzschild

     

   

vor schlechtem Fahrbahnrand. Das

       
     

Zusatzschild

     

   

erlaubt, auf dieser Straße Wintersport zu treiben, gegebenenfalls zeitlich beschränkt, wie "9 - 17 h".

     

Zeichen 102

Zeichen 103

Zeichen 105

Zeichen 108

     

     

Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

Kurve (rechts)

Doppelkurve (zunächst rechts)

Gefälle

             
     

Zeichen 110

Zeichen 112

Zeichen 113

Zeichen 114

     

     

Steigung

Unebene Fahrbahn

Schnee- oder Eisglätte

Schleudergefahr bei Nässe oder Schmutz

             
     

Zeichen 115

Zeichen 116

Zeichen 117

Zeichen 120

     

     

Steinschlag

Splitt, Schotter

Seitenwind

Verengte Fahrbahn

             
     

Zeichen 121

Zeichen 123

Zeichen 124

Zeichen 125

     

     

Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn

Baustelle

Stau

Gegenverkehr

         
     

Zeichen 128

Zeichen 129

     

     

Bewegliche Brücke

Ufer

         
     

Zeichen 131

Zeichen 133

     

     

Lichtzeichenanlage

Fußgänger

           
     

Zeichen 134

   
     

   
     

Fußgängerüberweg

   
             
 

Die Zeichen 128 bis 134 stehen auch innerhalb geschlossener Ortschaften in angemessener Entfernung vor der Gefahrstelle. Die Entfernung kann auf einem Zusatzschild angegeben sein (Absatz 2 Satz 2).

     

Zeichen 136

Zeichen 138

Zeichen 140

Zeichen 142

     

     

Kinder

Radfahrer kreuzen

Tiere

Wildwechsel

             
     

Zeichen 144

 
     

 
     

Flugbetrieb

 
 

Vor anderen Gefahrstellen kann durch Gefahrzeichen gleicher Art mit geeigneten Sinnbildern gewarnt werden.

(7)

Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang:

     

Zeichen 150

Zeichen 151

     

     

Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken

Unbeschrankter Bahnübergang

   
 

oder folgende drei Warnbaken

     

etwa 240 m vor dem Bahnübergang

     

Zeichen 153

Zeichen 156

     

     

dreistreifige Bake (links) - vor beschranktem Bahnübergang

dreistreifige Bake (rechts) - vor unbeschranktem Bahnübergang

         
     

etwa 160 m vor dem Bahnübergang

  etwa 80 m vor dem Bahnübergang

     

Zeichen 159

Zeichen 162

     

     

zweistreifige Bake (links)

einstreifige Bake (rechts)

         
 

Sind die Baken in erheblich abweichenden Abständen aufgestellt, so ist der Abstand in Metern oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben.

       

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