Gefahrzeichen
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  Zeichen 101 Gefahrenstelle
       
       

StVO zu Zeichen 101 Gefahrstelle
1 Zeichen 101

Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.

VwV-StVO zu Zeichen 101 Gefahrstelle
Zu Zeichen 101 Gefahrstelle
1 I.  Das Zeichen darf nicht anstelle der Zeichen 102 bis 151 dauerhaft verwendet werden.
2 II. Vor Schienenbahnen ohne Vorrang darf nur durch dieses Zeichen samt einem Zusatzzeichen z. B. mit dem Sinnbild „Straßenbahn" (1048-19) oder dem Sinnbild aus Zeichen 151 gewarnt werden, bei nicht oder kaum benutzten Gleisen auch durch Zeichen 112.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 101 "Gefahrstelle"

Das Z 101 darf nur in Ausnahmefällen anstelle anderer Gefahrzeichen verwendet werden. Im Allgemeinen sind die näher bestimmenden Gefahrzeichen zu verwenden. Z 101 kennzeichnet mit Zusatzschild 1048-18 auch einen Bahnübergang ohne Vorrang der Schienenbahn, sonst steht Z 151. siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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