Zeichen 102 Kreuzung
oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
StVO zu Zeichen 102 Gefahrstelle
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Zeichen 102
Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
VwV-StVO zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung
mit Vorfahrt von rechts
Zu Zeichen 102 Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
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Das Zeichen darf nur angeordnet werden vor schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts, an denen die Vorfahrt nicht durch Vorfahrtzeichen geregelt ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im allgemeinen entbehrlich.
Urteile/Meinungen zu Zeichen
102
Dieses Zeichen darf nicht vor einer Einmündung
mit abgesenkten Bordstein stehen. Erfolgt die Einfahrt (auch aus einer
nach § 8 S 1 bevorrechtigten) Straße über einen abgesenkten
Bordstein, gilt stets § 10 S 1 (OLG Zweibrücken). Das Zeichen
102 StVO hat als Gefahrzeichen keinen Regelungscharakter. Es mahnt
lediglich zu besonderer Vorsicht gegenüber dem kreuzenden Verkehr
und hat auf bestehende Vorfahrtregeln keinen Einfluss (BayObLG VRS
71 304).