Gefahrzeichen
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Zeichen 113 Schnee- oder Eisglätte

       

StVO zu Zeichen 113 Schnee- oder Eisglätte
... Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen. ...

VwV-StVO zu Zeichen 113 Schnee- oder Eisglätte

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An Straßen, die nach allgemeiner Erfahrung zu Glatteisbildung neigen, z. B. auf Brücken, auf ungeschützten Dämmen, in kurzen Waldstücken, braucht das Gefahrzeichen "Schnee- oder Eisglätte" in der Regel nicht angebracht zu werden, vielmehr nur dann, wenn die Brücke, der Damm usw. nicht ohne weiteres zu erkennen ist. Muss aber an einer Gefahrstelle solcher Art das Gefahrzeichen aufgestellt werden, so darf es an entsprechenden Gefahrstellen im Verlauf der gleichen Straße nicht fehlen. Die Zeichen sind im Frühjahr zu entfernen.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 113

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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