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An Straßen, die nach allgemeiner Erfahrung
zu Glatteisbildung neigen, z. B. auf Brücken, auf ungeschützten
Dämmen, in kurzen Waldstücken, braucht das Gefahrzeichen "Schnee-
oder Eisglätte" in der Regel nicht angebracht zu werden,
vielmehr nur dann, wenn die Brücke, der Damm usw. nicht ohne
weiteres zu erkennen ist. Muss aber an einer Gefahrstelle solcher
Art das Gefahrzeichen aufgestellt werden, so darf es an entsprechenden
Gefahrstellen im Verlauf der gleichen Straße nicht fehlen.
Die Zeichen sind im Frühjahr zu entfernen. |