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Gefahrzeichen
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Zeichen 114 Schleudergefahr bei
Nässe oder Schmutz
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| StVO zu Zeichen 114 Schleudergefahr bei Nässe
oder Schmutz |
| ... Ein Zusatzschild kann die Gefahr näher bezeichnen.
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VwV-StVO zu Zeichen 114 Schleudergefahr bei Nässe
oder Schmutz |
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1 |
I. |
Das Zeichen ist nur aufzustellen, wo der Verkehrsteilnehmer
die bei Nässe oder Verschmutzung (z. B. durch angeschwemmtes
Erdreich in Einschnitten) mangelnde Griffigkeit des Fahrbahnbelags
trotz angemessener Sorgfalt nicht ohne weiteres erkennen kann.
Ein Wechsel des Fahrbahnbelags gibt in der Regel dazu noch keinen
Anlas. Geht aber ein griffiger Belag in einen bei Nässe rutschgefährlichen über,
so bedarf es jedenfalls außerhalb geschlossener Ortschaften
der Warnung. |
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2 |
II |
Wo Schleudergefahr nicht wegen mangelnder Griffigkeit
des Fahrbahnbelags bei Nässe oder Schmutz entstehen kann,
sondern wegen der Anlage oder der Führung der Straße,
ist mit anderen Mitteln zu helfen, z. B. durch Beschränkung
der Geschwindigkeit (Zeichen 274) oder durch Aufstellen eines Zeichens "Kurve" (Zeichen
103 ff.). |
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3 |
III. |
Vor der Beschmutzung durch Vieh oder Ackerfahrzeuge
ist in der Regel nicht zu warnen; vgl.
Nummer 1 zu § 32 Abs. 1; Rn. 1. |
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