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    Zeichen 133 Fußgänger
 
   
 
   
 

StVO zu Zeichen 133
16 Zeichen 133

Fußgänger
 
   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Zeichen 133-10 Fußgänger (Aufstellung rechts)
Zeichen 133-20 Fußgänger (Aufstellung links)

Zu Zeichen 133 Fußgänger
VwV zu Zeichen 133 Fußgänger
1 Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 133

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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