Gefahrzeichen
Zeichen 133 Fußgänger
StVO zu Zeichen 133
16
Zeichen 133
Fußgänger
aus dem Verkehrszeichenkatalog:
Zeichen 133-10 Fußgänger (Aufstellung rechts)
Zeichen 133-20 Fußgänger (Aufstellung links)
Zu Zeichen 133 Fußgänger
VwV zu Zeichen 133 Fußgänger
1
Das Zeichen ist nur dort anzuordnen, wo Fußgängerverkehr außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen über oder auf die Fahrbahn geführt wird und dies für den Fahrzeugverkehr nicht ohne Weiteres erkennbar ist.
Urteile/Meinungen zu
Zeichen 133
kein Urteil verfügbar
,
siehe Urteil zu Gefahrzeichen
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