Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 136 Kinder

 
Zeichen 136-10 Kinder (Aufstellung rechts)  
 
Zeichen 136-20 Kinder (Aufstellung links)  
 

StVO zu Zeichen 136

Gefahrzeichen im einzelnen:


VwV zu den Zeichen 115, 117, 133 bis 144

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Nur diese Zeichen dürfen spiegelbildlich gezeigt werden und nur dann, wenn sie links wiederholt werden; vgl. jedoch Nummer 1 zu Zeichen 117; Rn. 1.

         

VwV zu den Zeichen 133 bis 144

1

Eines dieser Zeichen spiegelbildlich zu zeigen, empfiehlt sich allenfalls dann, wenn es zusätzlich links angebracht ist und wenn die Gefahr gleichermaßen von beiden Seiten droht.

         

VwV zu Zeichen 136 Kinder

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I.

Wo erfahrungsgemäß Kinder häufig auf die Fahrbahn laufen, vor allem dort, wo eine Schule, ein Kindergarten oder ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe ist, sollte das Zeichen aufgestellt werden. Zuvor ist aber immer zu prüfen, ob Kinder nicht durch Absperrungen ferngehalten werden können.

2

II.

Vgl. auch Nummer II zu § 31; Rn. 2 bis 4.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 136

Das Zeichen verlangt vom Fahrzeugführer jedenfalls tagsüber so zu fahren, dass er plötzlich auftauchende Kinder nicht gefährdet. Eine Schrecksekunde wird bei Vorhandensein des Warnzeichens nicht zugebilligt (BGH VRS 33,350)

Sind in einer Tempo-30 Zone zusätzlich Warnzeichen "Kinder" oder Schulweg" angebracht, muss die Geschwindigkeit deutlich unter 30 km/h bleiben. Besonders bei schmalen Straßen und bei relevanten Uhrzeiten ist verstärkt mit Kindern zu rechnen (OLG Düsseldorf 1 U 213/99).

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