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Gefahrzeichen
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Zeichen 142 Wildwechsel
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Zeichen
142 Wildwechsel (Aufstellung rechts) |
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Zeichen
142 Wildwechsel (Aufstellung links) |
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| StVO zu Zeichen
142 |
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Gefahrzeichen im einzelnen: |
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VwV zu den Zeichen 115, 117, 133 bis 144 |
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1 |
Nur diese Zeichen dürfen spiegelbildlich gezeigt
werden und nur dann, wenn sie links wiederholt werden; vgl.
jedoch Nummer 1 zu Zeichen 117; Rn. 1. |
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VwV zu den Zeichen 133 bis 144 |
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1 |
Eines dieser Zeichen spiegelbildlich zu zeigen,
empfiehlt sich allenfalls dann, wenn es zusätzlich links angebracht
ist und wenn die Gefahr gleichermaßen von beiden Seiten droht. |
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VwV zu Zeichen 142 Wildwechsel |
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1 |
I. |
Dieses Zeichen darf nur auf Straßen mit schnellerem
Verkehr aufgestellt werden. Auf ihnen muss es aber überall
dort stehen, wo Schalenwild häufig über die Fahrbahn
wechselt. Diese Gefahrstellen sind in Besprechungen mit den unteren
Jagdbehörden und den Jagdausübungsberechtigten festzulegen.
Führt die Straße durch einen Wald oder neben einem Wald
vorbei, der von einem Forstamt betreut wird, so ist auch diese
Behörde zu beteiligen. |
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2 |
II. |
Die Länge der Gefahrstrecke ist in der Regel
auf einem Zusatzschild anzugeben: ist die Gefahrstrecke mehrere
Kilometer lang, so empfiehlt es sich, auf Wiederholungsschildern
die Länge der jeweiligen Reststrecke anzugeben. |
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Urteile/Meinungen zu Zeichen
142 |
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Wer ein so gekennzeichnetes Waldstück durchfahrt,
muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er bei Auftauchen
von Wild die Kontrolle des Fahrzeuges nicht verliert und andere
nicht gefährdet (OLG Köln VM 76, 26). Bei Auftauchen
eines Rehes muss mit weiteren gerechnet werden (BGH VersR 81, 289). |
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