Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 144 Flugbetrieb

 
Zeichen 144-10 Flugbetrieb (aufstellung rechts)  
 
Zeichen 144-20 Flugbetrieb (Aufstellung links)  
 

StVO zu Zeichen 144

Gefahrzeichen im einzelnen:


VwV zu den Zeichen 115, 117, 133 bis 144

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Nur diese Zeichen dürfen spiegelbildlich gezeigt werden und nur dann, wenn sie links wiederholt werden; vgl. jedoch Nummer 1 zu Zeichen 117; Rn. 1.

         

VwV zu den Zeichen 133 bis 144

1

Eines dieser Zeichen spiegelbildlich zu zeigen, empfiehlt sich allenfalls dann, wenn es zusätzlich links angebracht ist und wenn die Gefahr gleichermaßen von beiden Seiten droht.

         

VwV zu Zeichen 144 Flugbetrieb

1

Das Zeichen dient der Warnung des Kraftfahrers vor überraschendem Flugverkehr. Es sollte daher auf Straßen mit schnellerem Verkehr dort aufgestellt werden, wo in der Nähe entweder ein Flugplatz liegt (vor Aufstellung des Zeichens und vor der Festlegung der Länge der Gefahrstrecke auf einem Zusatzschild sind die Flugschneisen zu ermitteln) oder militärische Tiefflugschneisen festgelegt sind.


Urteile/Meinungen zu Zeichen 144

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen


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