Gefahrzeichen
  Gefahrzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
  Zeichen 162 einstreifige Bake
       

StVO zu Zeichen 150 bis 162 Bahnübergang
23 Zeichen 162

Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
   
aus dem Verkehrszeichenkatalog:

Zeichen 162-10 einstreifige Bake (Aufstellung rechts)

Zeichen 162-11 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung rechts)

Zeichen 162-20 einstreifige Bake (Aufstellung links)

Zeichen 162-21 einstreifige Bake mit Entfernungsangabe (Aufstellung links)


Zu den Zeichen 150 bis 162 Bahnübergang
Zu den Zeichen 151 bis 162 Bahnübergang
1 I. Die Zeichen sind außerhalb geschlossener Ortschaften in der Regel für beide Straßenseiten anzuordnen.
2 II. In der Regel sind die Zeichen 156 bis 162 anzuordnen. Selbst auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung genügt das Zeichen 151 allein nicht, wenn dort schnell gefahren wird oder wenn der Bahnübergang zu spät zu erkennen ist.
3 Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt das Zeichen 151, wenn nicht schneller als 50 km/h gefahren werden darf und der Bahnübergang gut erkennbar ist.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 162

keine Urteile verfügbar siehe Urteil zu Gefahrzeichen


© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster