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Zeichen 229 Taxenstand

       

StVO zu Zeichen 229 Taxenstand
Ein Zusatzschild kann die Anzahl der vorgesehenen Taxen angeben.
 

VwV-StVO zu Zeichen 229 Taxenstand

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I.

Das Zeichen steht am Beginn der Verbotsstrecke. Ist diese für mehr als fünf Taxen vorgesehen, so ist das Zeichen auch am Ende der Verbotsstrecke aufzustellen.

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II.

Verbotsstrecken mit nur einem Zeichen (bis zu fünf Taxen) sind zu markieren (Zeichen 299). Verbotsstrecken für mehr als fünf Taxen brauchen nur auf besonders langen oder unübersichtlichen Strecken gekennzeichnet zu werden. Für jedes Taxi sollten dabei 5 m zugrunde gelegt werden.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 229

Steht nach VwV-StVO am Beginn der Verbotsstrecke, bei mehr als 5 Taxen am Beginn und am Ende. Sind auf der Fahrbahn nur wenige Taxenstellflächen markiert, kann es am Beginn, am Ende oder dazwischen aufgestellt werden, wenn die Zuordnung eindeutig ist (OLG Hamm VRS 50, 469).

 

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