Für andere Verkehrsarten, wie Lastzüge,
Reiter können gleichfalls durch das Zeichen 250 mit Sinnbild
entsprechende Verbote erlassen werden.
Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5
t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige
Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Mehrere dieser Verbote können auf einem Schild
vereinigt sein.
VwV-StVO zu Zeichen 258
Verbot für Reiter
kein Abschnitt vorhanden
Urteile/Meinungen zu Zeichen
258
Das Verkehrsverbot für
einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.