Vorschriftzeichen
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Zeichen 258 Verbot für Reiter

       

StVO zu den Zeichen 258

Für andere Verkehrsarten, wie Lastzüge, Reiter können gleichfalls durch das Zeichen 250 mit Sinnbild entsprechende Verbote erlassen werden.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5 t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.

Mehrere dieser Verbote können auf einem Schild vereinigt sein.

 

VwV-StVO zu Zeichen 258 Verbot für Reiter

kein Abschnitt vorhanden
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 258

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen


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