Vorschriftzeichen
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    Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächlichen Gewicht
       

StVO zu den Zeichen 262
zu 36 bis 40   Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tat-sächliche Grenze überschreiten. Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
36 Zeichen 262

Tatsächliche Masse
Ge- oder Verbot
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Fahrzeugkombinationen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen ge- sondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers.
 

VwV-StVO zu den Zeichen 262 bis 266
Zu den Zeichen 262 bis 266
1 Die betroffenen Fahrzeuge sind rechtzeitig auf andere Straßen umzuleiten (Zeichen 421 und 442).
 
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 262

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.

kein Abschnitt vorhanden, siehe Urteile Vorschriftszeichen


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