Vorschriftzeichen
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Zeichen 262 Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächlichen Gewicht

       

StVO zu den Zeichen 262
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Das Zeichen 266 gilt auch für Züge.
 

VwV-StVO zu den Zeichen 262 bis 266

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Die betroffenen Fahrzeuge sind rechtzeitig auf andere Straßen umzuleiten (Zeichen 421 und 442),

 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 262

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.

kein Abschnitt vorhanden, siehe Urteile Vorschriftszeichen


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