Vorschriftzeichen
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    Zeichen 265 Verbot für Fahrzeuge über tatsächliche Höhe einschließlich Ladung
       

StVO zu den Zeichen 265
zu 36 bis 40   Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 262 bis 266 verbieten die Verkehrsteilnahme für Fahrzeuge, deren Maße oder Massen, einschließlich Ladung, eine auf dem jeweiligen Zeichen angegebene tat-sächliche Grenze überschreiten. Erläuterung
Die angegebenen Grenzen stellen nur Beispiele dar.
39 Zeichen 265

Tatsächliche Höhe
 
 

VwV-StVO zu den Zeichen 262 bis 266
Zu den Zeichen 262 bis 266
1 Die betroffenen Fahrzeuge sind rechtzeitig auf andere Straßen umzuleiten (Zeichen 421 und 442).
 
Zu den Zeichen 264 und 265
1 I. Bei Festlegung der Maße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen.
2 II. Muß das Zeichen 265 bei Ingenieurbauwerken angebracht werden, unter denen der Fahrdraht einer Straßenbahn oder eines Oberleitungsomnibusses verlegt ist, so ist wegen des Sicherheitsabstandes der Verkehrsunternehmer zu hören.
3 III.  Siehe auch Richtlinien für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen.
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 265

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.

kein Abschnitt vorhanden, siehe Urteile Vorschriftszeichen


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