Vorschriftzeichen
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Zeichen 266 Verbot für Fahrzeuge und Züge über angegebene Länge einschließlich Ladung

       

StVO zu den Zeichen 266
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Das Zeichen 266 gilt auch für Züge.
 

VwV-StVO zu den Zeichen 262 bis 266

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Die betroffenen Fahrzeuge sind rechtzeitig auf andere Straßen umzuleiten (Zeichen 421 und 442),

 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 266

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.

kein Abschnitt vorhanden, siehe Urteile Vorschriftszeichen


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