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Zeichen 267 Verbot der Einfahrt

       

StVO zu Zeichen 267 Verbot der Einfahrt

Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.

 

VwV-StVO zu Zeichen 267 Verbot der Einfahrt

1

I.

Das Schild darf so gewölbt sein, dass es auch seitlich erkennbar ist.

2

II.

Es muss und darf nur dort aufgestellt werden, wo die Einfahrt verboten, aber aus der Gegenrichtung Verkehr zugelassen ist. Es ist vor allem zu verwenden, um die Einfahrt in eine Einbahnstraße aus entgegengesetzter Richtung zu sperren.

3

III.

Für Einbahnstraßen vgl. zu Zeichen 220.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 267

Verbietet das Einfahren an dieser Stelle allen Fahrzeugen, enthält jedoch keine Regelung über die Verkehrsrichtung hinter dem Verkehrszeichen. Einbahnstraßen werden nur durch Zeichen 220 bestimmt.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen

 

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