Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit mehr als 20
Liter wassergefährdender Ladung
StVO zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge
mit wassergefährdender Ladung
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Zeichen 269
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf die Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung nicht benutzen.
VwV-StVO zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge
mit wassergefährdender Ladung
Zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
1
I.
Das Zeichen ist nur im Benehmen mit der für die Reinhaltung des Wassers zuständigen Behörde anzuordnen.
2
II.
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere
3
–
Säuren, Laugen,
4
–
Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30 Prozent Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze,
5
–
Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,
6
–
flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,
7
–
Gifte,
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die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.
9
III.
Vgl. auch zu Zeichen 354 und über die Zustimmungsbedürftigkeit Nummer III 1a zu § 45 Abs. 1 bis 1e; Rn. 4.
10
IV.
Auf die zu Zeichen 261 erwähnten Richtlinien wird verwiesen.