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Zeichen 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

       

StVO zu Zeichen 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.

 

VwV-StVO zu Zeichen 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

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I.

Das Zeichen darf nur dort aufgestellt werden, wo Überbeanspruchungen von Brücken mit beschränkter Tragfähigkeit oder sonstigen Kunstbauten dadurch auftreten können, dass mehrere schwere Kraftfahrzeuge dicht hintereinander fahren.

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II.

Das Zeichen wird in der Regel nur mit einem Zusatzschild (vgl. § 41 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b) verwendet werden können.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 273

kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Vorschriftszeichen

 

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