Vorschriftzeichen
  Bußgeldkatalog
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 282 Ende sämtlicher Streckenverbote
       

StVO zu den Zeichen 282
55   Erläuterung
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
60

Zeichen 282

Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote

 
 

VwV-StVO zu den Zeichen 274 bis 282
in der VwV kein Abschnitt vorhanden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 282

kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Vorschriftszeichen

 

© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster