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Zeichen 297.1 Vorankündigungspfeil

 

StVO zu Bild 297.1 Vorankündigungspfeil

Vorankündigungspfeil

 

Zeichen 297.1

Der Vorankündigungspfeil kann eine Fahrstreifenbegrenzung ankündigen oder das Ende eines Fahrstreifens anzeigen.

 

VwV-StVO zu Bild 297.1 Vorankündigungspfeil

kein Abschnitt vorhanden
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 297.1

Dieser Pfeil kann eine Fahrstreifenbegrenzung oder das Ende eines Fahrstreifens ankündigen. Eine Missachtung ist nur dann bußgeldbewehrt, wenn dabei eine Fahrstreifenbegrenzung (Z 295/296) bzw. eine Sperrfläche (Z 298) überfahren wird. Wer trotz Ankündigung einer Fahrstreifenbegrenzung einen Überholvorgang beginnt, handelt grob fahrlässig und bleibt auf seinem Schaden sitzen (OLG Hamburg 14 U 165/97).
Nur Zeichen 295 (Fahrstreifenbegrenzungen) und 340 (Leitlinien) dürfen in gelber Farbe ausgeführt werden, da ihr Anordnungsgebot nach § 41 Abs 4 weiße Markierungen aufhebt; nicht aber Zeichen 293.

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