Ge- oder Verbot
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1. |
Wer ein Fahrzeug führt, muss der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind. |
2. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten
Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1). |
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Erläuterung |
Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden. |